Info und Tarife für ärztliche Behandlungen


Als Wahlarztordination können wir Ihnen höchste Qualitätsstandards, medizinische Fachkompetenz sowie neueste technische Ausstattung in einer entspannten und angenehmen Wohlfühlatmosphäre und vor allem viel Zeit bieten.


Der Wahlarzt erhält sein Honorar direkt vom Patienten. Es gilt die freie Honorarvereinbarung. Sie werden gebeten, das Honorar im Anschluss an Ihre Untersuchung in bar oder mit Bankomatzahlung bei der Sprechstundenhilfe zu begleichen.


Sie erhalten eine detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen, die Sie zur teilweisen Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Auf Wunsch übernehmen wir die Einreichung gerne für Sie.

Rückerstattung


Für alle ärztliche Leistungen, die die Krankenkassen auch den Kassenärzten entgelten, wird Ihnen der Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes rückerstattet. (Im Regelfall 80% des Kassentarifs)

Leider ist die Höhe der Rückerstattung nicht vorhersehbar und erfahrungsgemäß selbst in ähnlichen Fällen oft unterschiedlich.

Haben Sie im laufenden Quartal schon einen Gynäkologen mit Kassenvertrag konsultiert, erfolgt keine Refundierung.
Sollten Sie eine Zusatzversicherung mit Wahlarztklausel abgeschlossen haben, können Sie Ihre Rechnung nach Einreichung und Rückerstattung durch die Krankenkasse bei Ihrer Zusatzversicherung geltend machen.

Beratung über Telefon oder e-Mail


Sollten Sie eine Beratung über Telefon oder eMail wünschen beachten Sie bitte, dass wir diese mit EUR 90,00 zur Deckung der Beratungskosten und des damit verbundenen Vorbereitungs- und Zeitaufwandes in Rechnung stellen.

Wartezeiten und Terminabsagen


Da die Anzahl der Termine begrenzt ist und wir bemüht sind, Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, die gebuchten Termine wie vereinbart einzuhalten.

Sollten Sie zu Ihrem Termin verhindert sein und nicht mindestens 24 Stunden davor per eMail oder telefonisch abgesagt haben, bitten wir um Verständnis, dass wir ein Ausfallshonorar zur Deckung des Vorbereitungs- und Zeitaufwandes in Rechnung stellen.

Der Verhinderungsgrund warum Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, kann leider nicht berücksichtigt werden.